Sehr geehrte Eltern, aufgrund der eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten (fehlendes Betreuungspersonal) sehen wir uns leider gezwungen, bevorzugt die Schülerinnen und Schüler in der Betreuung aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte berufstätig sind. Deshalb bitten wir um Vorlage einer Arbeitsbescheinigung von beiden Erziehungsberechtigten. Die Arbeitsbescheinigung wird nur anerkannt, wenn sie für das aktuelle Jahr ausgestellt ist.