Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe sowie bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag, erbracht. Ihr Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe im Bereich der Bildung zu garantieren und für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sorgen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch zur Schule gehen, sofern sie nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Kinder und Jugendliche im Alter von 0-24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem AsylbLG
haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?
- Tagesausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 € bei Inlandsfahrten und bis zu 900 € bei Auslandsfahrten)
- Schulbedarf (100,00 € zum 01.08. und 50,00 € zum 01.02. eines Jahres)
- Schülerbeförderung (wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
- Lernförderung (zur Erreichung eines ausreichenden Leistungsniveau)
- Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15,00 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche von 0-17 Jahren, z.B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)
Wie können Sie die Leistungen beantragen?
Für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es einen Antrag mit entsprechenden Anlagen für die jeweilige zu beantragende Leistungsart.
Diese Unterlagen erhalten Sie im Kommunalen Jobcenter Ihrer Region und in den Sozialämtern Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder als Download (siehe unten).
Bitte vergessen Sie nicht, die im Formular geforderten Unterlagen beizufügen.
Wichtig ist, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor diese in Anspruch genommen werden. Ferner ist zu beachten, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes ggf. erneut beantragt werden müssen.