FSJ: Ein freiwilliges Jahr an der Brüder-Grimm-Schule!

In Hessen können Freiwillige, die Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben, ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an allgemeinbildenden Schulen absolvieren und so den Schulalltag und sich selbst aus neuer Perspektive kennenlernen.
Vor allem, wenn jemand  Lehrer werden oder einen anderen pädagogischen Beruf ergreifen möchte, ist das FSJ in einer Schule mit einem Nachmittagsangebot ein hilfreicher Einstieg ins berufliche Leben. Hier kann er sich in einem geschützten Raum ausprobieren, die „andere Seite“ kennenlernen und herausfinden, ob er den Anforderungen eines pädagogischen Berufs gewachsen ist. Aber auch in der Verwaltung unterstützt der Freiwillige die Arbeit und lernt vielfältige Aufgaben kennen, die letztlich auch zum Berufsfeld zählen. Im Prinzip ist ein FSJ bereits ab 15 Jahren möglich. Im Jugendfreiwilligendienst liegt die Altersgrenze bei 26 Jahren. Bei Interessen melde Dich einfach in der Verwaltung der BGS!

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe sowie bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag, erbracht. Ihr Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe im Bereich der Bildung zu garantieren und für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sorgen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch zur Schule gehen, sofern sie nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Wer kann die Leistungen erhalten?

Kinder und Jugendliche im Alter von 0-24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG

haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Tagesausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 € bei Inlandsfahrten und bis zu 900 € bei Auslandsfahrten)
  • Schulbedarf (100,00 € zum 01.08. und 50,00 € zum 01.02. eines Jahres)
  • Schülerbeförderung (wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
  • Lernförderung (zur Erreichung eines ausreichenden Leistungsniveau)
  • Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15,00 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche von 0-17 Jahren, z.B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)

Wie können Sie die Leistungen beantragen?

Für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es einen Antrag mit entsprechenden Anlagen für die jeweilige zu beantragende Leistungsart.
Diese Unterlagen erhalten Sie im Kommunalen Jobcenter Ihrer Region und in den Sozialämtern Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder als Download (siehe unten).
Bitte vergessen Sie nicht, die im Formular geforderten Unterlagen beizufügen.
Wichtig ist, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor diese in Anspruch genommen werden.… >>> Weiterlesen <<<

Digitaler Familientalk

Der alltägliche Umgang mit Medien in einer digitalisierten Gesellschaft stellt Schülerinnen und Schüler, doch oft auch deren Eltern, vor große Herausforderungen. Mit unserer medienpädagogischen Veranstaltungsreihe „Digitaler Familientalk“ möchten wir Eltern dabei helfen, den Überblick über die Mediennutzung ihrer Kinder zu behalten, Gefahren im Netz frühzeitig zu erkennen und ihren Kindern im Umgang mit den digitalen Medien kompetent zur Seite zu stehen.

Link zur Veranstaltung: www.Ipr-hessen.de/digitaler-familientalk

Ministerschreiben vom 28.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Ihnen weitere Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022, vorstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, damit alle Schülerinnen und Schüler nach zwei Jahren der Pandemie wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben können.

Förderverein: Vorstand im Amt bestätigt

Am 04.04.2022 fand die Jahreshauptversammlung des Fördervereins „Freunde der Brüder-Grimm-Schule Steinau e.V.“ statt. Der Vorstand lud seine Mitglieder hierzu in die Cafeteria der Brüder-Grimm-Schule ein.

Der Vorsitzende, Jochen Eurich, eröffnete die Versammlung und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Zunächst wurde das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung durch Schriftführerin Kathrin Franke verlesen, ehe Eurich über die Aktivitäten und Kernaufgaben des Vereins berichtete. Hierzu zählten vorrangig, nach wie vor die Finanzierung von Arbeitsgemeinschaften mit verschiedenen Schwerpunkten, welche im Anschluss an den regulären Unterricht für die Schüler stattfinden. Des weiteren kümmerte sich der Verein auch im vergangenen Geschäftsjahr um die Beschaffung von modernen Lehr- und Lernmaterialien, für die seitens des Schulträgers keine finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Diesbezüglich wurden konkrete, durch den Verein geförderte Maßnahmen, aufgeführt.

„Unser Engagement beginnt dort, wo der Auftrag des Schulträgers endet“ so Eurich.

Auf die Ausführungen des Vorsitzenden folgte der Bericht von Kassiererin Ines Bomba. Ihr wurde seitens der beiden Kassenprüfer eine einwandfreie Kassenführung bescheinigt. Die Entlastung des Vorstandes erfolgte daraufhin einstimmig.

Anschließend fanden die Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes statt. Dieser wurde satzungsgemäß für die kommenden beiden Geschäftsjahre gewählt. Alle amtierenden Vorstandsmitglieder stellten sich erneut zur Wahl und wurden jeweils einstimmig von den Mitgliedern wiedergewählt.

Abschließend bedankte sich Eurich im Namen seines Vorstandsteams bei seinen Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen. Nach wie vor bilden die Mitglieder eine stabile und verlässliche Grundlage für die Arbeit im Förderverein. Des weiteren wurde einigen Freunden und Gönnern namentlich gedankt, ganz besonders denjenigen, die jedes Jahr erneut die Brüder-Grimm-Schule unterstützen.

Vorsitzender: Jochen Eurich
Stellvertr. Vors.: Ingo Derigs
Schriftführerin: Kathrin Franke
Kassiererin: Ines Bomba

Regelungen ab Montag, 04.04.2022

  • Die Maskenpflicht entfällt in der Schule. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte freiwillig eine Maske tragen. 
  • Nach einem Infektionsfall in einer Klasse wird das Maskentragen am Platz auf freiwilliger Basis sowie in der betreffenden Woche weiterhin tägliche Tests empfohlen.   
  • Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie für nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt bestehen (geplant bis 29.4.).

Ukraine Krieg – Kindern erklärt

Viele Kinder und Jugendliche beschäftigen sich seit einigen Wochen mit den Schreckensbildern des Krieges. Einige sind persönlich betroffen, andere haben Bilder in den Medien gesehen und alle erleben Erwachsene in ihrem Umfeld, die verunsichert sind, traurig und erschüttert.
Wichtig ist, dabei mit Kindern und Jugendlichen im Gespräch zu bleiben und sie zu fragen, ob die Bilder und Nachrichten sie belasten. Auch die Aufklärung über Fake Nachrichten oder Betrugsmaschen ist dabei wichtig.