Allgemeine Regelungen

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir, die Brüder-Grimm-Schule, bekunden mit dieser gemeinsam erstellten Schulordnung die feste Absicht, ihr Zusammenleben auf geregelter Grundlage möglichst konfliktfrei zu gestalten.
In den nachfolgenden Abschnitten wird eine Auswahl wesentlicher Bereiche des schulischen Lebens angesprochen, ohne für jede denkbare Situation ein Handlungs-konzept anzubieten. Die Mitglieder der Schulgemeinde sind aufgefordert, sich um ein der Gemeinschaft dienendes Verhalten zu bemühen.

  1. An unserer Schule pflegen wir Solidarität und Hilfsbereitschaft.
    • Wir achten auf unsere Mitmenschen und verhalten uns deshalb so, dass keiner beleidigt, belästigt, gefährdet oder verletzt wird.
    • Wir gehen an der Brüder-Grimm-Schule freundlich und rücksichtsvoll miteinander um. Wir sagen „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung“ und grüßen einander.
    • Wir benutzen keine Schimpfwörter.
    • Wir bleiben während der Unterrichtszeit am Vormittag auf dem Schulgelände.
  2. Unsere Schule soll schön und attraktiv sein, damit wir uns alle wohl fühlen.
  3. Wir beschädigen unsere Schule weder innen noch außen. Falls wir einen Schaden angerichtet haben, melden wir ihn freiwillig und beteiligen uns an der Behebung des Schadens.
    Wir halten unser Schulgelände sauber. Die darauf wachsenden Pflanzen schonen und erhalten wir. Wir achten auf die Rasenampel. Unsere Abfälle entsorgen wir in die dafür aufgestellten Behälter.
    Wir hinterlassen die Unterrichtsräume ordentlich und sauber.Wir kauen auf dem Schulgelände keinen Kaugummi.
    Wir halten uns in allen Fachräumen stets an die jeweiligen Fachraumordnungen (z.B. Chemieraum, Physikraum, PC-Raum, Bücherei, Sporthallen).
  4. Unser Schulweg gehört zum Schulleben dazu.
    Wir dürfen mit dem Fahrrad (wir empfehlen mit Erhalt des Fahrradführerscheins) oder ab entsprechendem Alter mit dem Mofa zur Schule kommen. Die Zweiräder müssen betriebssicher sein und den gültigen Vorschriften entsprechen.
    Wir verhalten uns an der Bushaltestelle und während der Busfahrt so, dass keiner gefährdet wird.
    Wir haben die Möglichkeit, uns vor Unterrichtsbeginn sowie in eventuellen Wartestunden in der Cafeteria aufzuhalten.
  5. Im Unterricht soll jede/r Schüler/in ungestört lernen können.
    Wir betreten den Fach-oder Klassenraum erst zum Unterrichtsbeginn.
    Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte sowie des Schulpersonals.
    Wir verzichten auf freizügige, dem Schulalltag nicht angemessene Kleidung.
    Wir beginnen unseren Unterricht pünktlich. Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, erkundigt sich der Klassensprecher nach dessen Verbleib im Sekretariat.
    Wir haben immer alle benötigten Unterrichtsmaterialien dabei und behandeln sie sorgsam.
    Wir binden unsere Schulbücher ein. Beschädigte Bücher müssen wir ersetzen und beschädigte Materialien bezahlen.
  6. Unsere Schule soll sicher sein und frei von Gewalt und Drogen.
    Wir können Konflikte nicht immer vermeiden, sie gehören zum Alltag dazu. Wir lösen sie jedoch durch Gespräche miteinander –wenn nötig, mit Hilfe anderer.
    Wir richten uns nach dem Jugendschutzgesetz (Verbot von Zigaretten, Alkohol und illegalen Drogen).
    Handys dürfen mit in die Schule genommen werden. Jegliche Nutzung auf dem Schulgelände während der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr hat jedoch die sofortige Abnahme zur Folge. Dies gilt nicht bei Genehmigung durch eine Lehrkraft. Das abgenommene Handy bekommt nur ein Erziehungsberechtigter in der Verwaltung ausgehändigt.
    Wir benutzen im Unterricht keine elektronischen Geräte, wie MP3-Playerusw..Werden sie während der Unterrichtszeitbenutzt, werden sie vom Lehrer abgenommen und können nur von den Eltern abgeholt werden.
    Generell unterlassen wir Bild-und Tonaufnahmen.
    Wir führen weder Messer noch andere gefährdende Gegenstände mit.6.Unsere Pausen sollen für alle erholsam sein.
    Wir bleiben in den Pausen in den für uns freigegebenen Bereichen des Schulgeländes.Wir werfen weder mit harten Gegenständen noch mit Schneebällen.
    Wir spielen Ballspiele nur auf der Kleinsportanlage.
    Wir können uns in der Cafeteria etwas kaufen. Dafür stellen wir uns stets geordnet auf und drängeln nicht.
    Wir hinterlassen unsere Toiletten sauber und ordentlich und benutzen sie nicht als Aufenthaltsraum.
    Wir halten uns nach entsprechender Durchsage bei Regen und extremer Kälte in der Cafeteria oder im Flur des Märchenbaus auf. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Allgemein gilt: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler auf dem Gelände der Brüder-Grimm-Schule raucht oder das Schulgelände unerlaubt verlässt, kann ihr bzw. sein Sozialverhalten im Zeugnis nicht mehr mit 1 oder 2 bewertet werden. Unter anderem werden in den folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlichvon Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst:
    Körperliche Gewalt mit Vorsatz und VerletzungsfolgeMobbing –Verleumdungmutwillige Sachbeschädigung –Vandalismus
    Diebstahl
    Fälschung
    Drogen
    Drohung und Erpressung
    Beleidigung gegenüber Erwachsenen
    In diesen Fällen ist es außerdem möglich, Strafanzeige durch die Betroffenen zu stellen.
    Wir begrüßen es sehr, wenn Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte unsere Bemühungen unterstützen.

Steinau, im Mai 2017, die Schulleitung

  1. Unterrichtszeit am Vormittag auf dem Schulgelände.
  2. Unsere Schule soll schön und attraktiv sein, damit wir uns alle wohl fühlen.
    Wir beschädigen unsere Schule weder innen noch außen. Falls wir einen Schaden angerichtet haben, melden wir ihn freiwillig und beteiligen uns an der Behebung des Schadens.
    Wir halten unser Schulgelände sauber. Die darauf wachsenden Pflanzen schonen und erhalten wir. Wir achten auf die Rasenampel. Unsere Abfälle entsorgen wir in die dafür aufgestellten Behälter.Wir hinterlassen die Unterrichtsräume ordentlich und sauber.
    Wir kauen auf dem Schulgelände keinen Kaugummi.
    Wir halten uns in allen Fachräumen stets an die jeweiligen Fachraumordnungen (z.B. Chemieraum, Physikraum, PC-Raum, Bücherei, Sporthallen).
  3. Unser Schulweg gehört zum Schulleben dazu.
    Wir dürfen mit dem Fahrrad (wir empfehlen mit Erhalt des Fahrradführerscheins) oder ab entsprechendem Alter mit dem Mofa zur Schule kommen. Die Zweiräder müssen betriebssicher sein und den gültigen Vorschriften entsprechen.
    Wir verhalten uns an der Bushaltestelle und während der Busfahrt so, dass keiner gefährdet wird.
    Wir haben die Möglichkeit, uns vor Unterrichtsbeginn sowie in eventuellen Wartestunden in der Cafeteria aufzuhalten.
  4. Im Unterricht soll jede/r Schüler/in ungestört lernen können.
    Wir betreten den Fach-oder Klassenraum erst zum Unterrichtsbeginn.Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte sowie des Schulpersonals.
    Wir verzichten auf freizügige, dem Schulalltag nicht angemessene Kleidung.
    Wir beginnen unseren Unterricht pünktlich. Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, erkundigt sich der Klassensprecher nach dessen Verbleib im Sekretariat.
    Wir haben immer alle benötigten Unterrichtsmaterialien dabei und behandeln sie sorgsam.
    Wir binden unsere Schulbücher ein. Beschädigte Bücher müssen wir ersetzen und beschädigte Materialien bezahlen.
  5. Unsere Schule soll sicher sein und frei von Gewalt und Drogen.
    Wir können Konflikte nicht immer vermeiden, sie gehören zum Alltag dazu. Wir lösen sie jedoch durch Gespräche miteinander –wenn nötig, mit Hilfe anderer.
    Wir richten uns nach dem Jugendschutzgesetz (Verbot von Zigaretten, Alkohol und illegalen Drogen).
    Handys dürfen mit in die Schule genommen werden. Jegliche Nutzung auf dem Schulgelände während der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr hat jedoch die sofortige Abnahme zur Folge. Dies gilt nicht bei Genehmigung durch eine Lehrkraft. Das abgenommene Handy bekommt nur ein Erziehungsberechtigter in der Verwaltung ausgehändigt.
    Wir benutzen im Unterrich tkeine elektronischen Geräte, wie MP3-Player usw.. Werden sie während der Unterrichtszeitbenutzt, werden sie vom Lehrer abgenommen und können nur von den Eltern abgeholt werden.
    Generell unterlassen wir Bild-und Tonaufnahmen.
    Wir führen weder Messer noch andere gefährdende Gegenstände mit.6.Unsere Pausen sollen für alle erholsam sein.
    Wir bleiben in den Pausen in den für uns freigegebenen Bereichen des Schulgeländes.
    Wir werfen weder mit harten Gegenständen noch mit Schneebällen.
    Wir spielen Ballspiele nur auf der Kleinsportanlage.
    Wir können uns in der Cafeteria etwas kaufen. Dafür stellen wir uns stets geordnet auf und drängeln nicht.
    Wir hinterlassen unsere Toiletten sauber und ordentlich und benutzen sie nicht als Aufenthaltsraum.
    Wir halten uns nach entsprechender Durchsage bei Regen und extremer Kälte in der Cafeteria oder im Flur des Märchenbaus auf. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
    Allgemein gilt: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler auf dem Gelände der Brüder-Grimm-Schule raucht oder das Schulgelände unerlaubt verlässt, kann ihr bzw. sein Sozialverhalten im Zeugnis nicht mehr mit 1 oder 2 bewertet werden. Unter anderem werden in den folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst:
    Körperliche Gewalt mit Vorsatz und Verletzungsfolge
    Mobbing –Verleumdung
    mutwillige Sachbeschädigung –Vandalismus
    Diebstahl
    Fälschung
    Drogen
    Drohung und Erpressung
    Beleidigung gegenüber Erwachsenen. In diesen Fällen ist es außerdem möglich, Strafanzeige durch die Betroffenen zu stellen. Wir begrüßen es sehr, wenn Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte unsere Bemühungen unterstützen.

Steinau, im Mai 2017, die Schulleitung